_ weitergeleitet hatte, teilte dieser mit E- Mail vom 2. März 2016 der Polizei unter anderem mit, I.________ habe eine völlig korrekte Aussage gemacht und auch er, L.________, habe den Beschuldigten zweimal selbst ohne «L» Autofahren gesehen – einmal mit I.________ und einmal mit seiner Ehefrau. Weiter gab L.________ an, nicht vor Gericht aussagen zu wollen, da er Repressalien befürchte, die die Sicherheit seiner Kinder gefährden könnten (pag. 144, 148 f., 151 f., 155 f. und 159). In einer weiteren E-Mail zeigte I._____