9. Beweismittel 9.1 Zur Ermittlung der Ereignisse, die sich an den Abenden vom 17. Dezember 2015 und vom 21. Februar 2016 am H.________weg __ in C.________(Ortschaft) zugetragen haben sollen, liegen der Kammer neben dem Anzeigerapport vom 15. Juni 2016 (pag. 1 ff.) vor allem die Aussagen des Beschuldigten und diverser weiterer Personen vor. Konkret wurden im vorliegenden Verfahren befragt: - I.________ in der polizeilichen Einvernahme vom 22. März 2016 als Auskunftsperson (pag. 4 ff., inklusive die eigenhändig verfasste Zusammenfassung über seine Beobachtungen, pag.