Diesmal habe er vom G.________weg herkommend im Kreisel auf die K.________gasse gewechselt und das Fahrzeug auf dem Besucherparkplatz H.________weg __ abgestellt, wobei kein L-Schild daran angebracht gewesen sei (pag. 320 f., S. 53 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung).