7. Anklagesachverhalt und Beweisergebnis der Vorinstanz Im Strafbefehl vom 10. August 2016, der vorliegend als Anklageschrift fungiert (vgl. Art. 356 Abs. 1 Satz 2 StPO), werden dem Beschuldigten Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz, in zwei Fällen durch Fahren ohne Berechtigung und in einem Fall durch eine Lernfahrt ohne Anbringen des L-Schilds, vorgeworfen (pag. 21 f.). Konkret wird dem Beschuldigten zur Last gelegt, in C.________(Ortschaft), im Bereich G.________weg / H.________weg den Personenwagen der Marke Mercedes-Benz (Kennzeichen BE__