2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete der Beschuldigte, verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, mit Eingabe vom 6. März 2018 fristgerecht die Berufung an (pag. 338, 339). Die schriftliche Urteilsbegründung datiert vom 23. April 2018 (pag. 268 ff.), wurde mit Verfügung vom 25. April 2018 an die Parteien verschickt (pag. 351 f.) und Rechtsanwalt B.________ am 4. Mai 2018 zugestellt (pag. 355). Mit Eingabe vom 22. Mai 2018 erklärte der Beschuldigte form- und fristgerecht vollumfänglich Berufung gegen das vorinstanzliche Urteil (pag. 356). Soweit sich der Beschuldigte in der Berufungserklärung über den gemäss Art.