satzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung von 2 Tagen), zu einer Übertretungsbusse von CHF 20.00 (Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung von 1 Tag) sowie zur Bezahlung der auf CHF 3'424.40 bestimmten Verfahrenskosten (pag. 264 ff.).