(Ortschaft), am 17. Dezember 2015 durch Fahren ohne den erforderlichen Führerausweis und am 21. Februar 2016 durch Ausführen einer Lernfahrt ohne die vorgeschriebene Begleitperson – sowie der Widerhandlung gegen die Verkehrsregelnverordnung, begangen am 21. Februar 2016 in C.________(Ortschaft) durch Ausführen einer Lernfahrt ohne Anbringen des L-Schilds, schuldig. Sie verurteilte ihn in Anwendung der einschlägigen Bestimmungen zu einer bedingten Geldstrafe von 8 Tagessätzen zu CHF 150.00 bei einer Probezeit von 2 Jahren, zu einer Verbindungsbusse von CHF 300.00 (Er-