1. zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen à CHF 70.00, ausmachend total CHF 2‘100.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt; 2. zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten (exkl. Kosten für den 2. Hauptverhandlungstermin) von CHF 3‘050.00; 3. zur Bezahlung der oberinstanzlichen Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 4‘500.00; 4. zur Bezahlung einer Parteientschädigung von insgesamt CHF 14‘718.35 an C.________ und den D.________ für die angemessene Ausübung der Verfahrensrechte im erstinstanzlichen Verfahren;