27. Tagessatzhöhe Ausgehend vom aktuellen Einkommen des Beschuldigten und seiner Ehefrau von monatlich netto CHF 3‘604.90 und 5‘409.50, zuzüglich eines weiteren Einkommens des Beschuldigten aus freier Erwerbstätigkeit im Umfang von monatlich rund CHF 1‘000.00 (pag. 551 und 567), sowie unter Berücksichtigung eines Pauschalabzugs von 25 % und der Unterstützungsabzüge für Ehefrau (15 %) und Kinder (15 und 12,5 %) resultiert ein Tagessatz von CHF 70.00.