26.3.3 Strafempfindlichkeit Beim Beschuldigten ist von einer durchschnittlichen Strafempfindlichkeit auszugehen. 26.4 Zwischenfazit Unter Berücksichtigung der Tat- und Täterkomponenten erachtet die Kammer eine Strafe von total 30 Strafeinheiten bzw. eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen als angemessen.