Ihn trifft daher insgesamt ein leichtes Verschulden. Auch unter Berücksichtigung der subjektiven Tatkomponenten ist daher von einem leichten Verschulden und einer Strafe von 30 Strafeinheiten auszugehen. 26.3 Täterkomponenten 26.3.1 Vorleben und persönliche Verhältnisse Der Beschuldigte lebt in geordneten familiären Verhältnissen, ist verheiratet und Vater zweier Kinder. Er geht einer Teilzeiterwerbstätigkeit als X.________ nach und betätigt sich daneben freiberuflich sowie in der V.________ (pag. 550 f. und 567). Der Beschuldigte ist nicht einschlägig vorbestraft (pag. 439).