Insofern erübrigen sich Ausführungen dazu, inwiefern sich der Beschuldigte auf die eigenen falschen Aussagen des Strafklägers 1 selbst verlassen durfte oder nicht, zumal er keine Kenntnis des Artikels im St. Galler-Tagblatt hatte. 22.3 Zur Tatsachenbehauptung 2 Wie das Beweisergebnis ergeben hat, hat der Beschuldigte sich auf sein Vorwissen bezüglich der Verurteilung des Strafklägers 1 verlassen und keine eigenen Recherchen angestellt.