Sie enthält damit eine Dokumentation von Vergangenem und gibt nicht zwingend aktuelle Äusserungen wieder, welche der Strafkläger 1 so zum heutigen Zeitpunkt und in dieser Form bestätigen würde. Abschliessend ist festzuhalten, dass sich die Angriffe des Strafklägers 1 nicht gegen bestimmte Religionsgemeinschaften, sondern gegen alle Personen richten, welche in seinen Augen dem Tierwohl zuwider handeln. Der Strafkläger 1 hat in seinem Jubiläumsinterview mit dem St. Galler-Tagblatt explizit festgehalten, er hasse «Schächtjuden». Dass der Strafkläger 1 mit solchen Äusserungen provoziert