18 Schweizerisches Strafgesetzbuch – Praxiskommentar, 3. Auflage 2018, N 2 zu Art. 173 m.w.H.). Vorliegend wurde der N.________ (Artikel von H), welcher die genannten Tatsachenbehauptungen enthält, durch den Beschuldigten verlinkt und mit einem einleitenden Kommentar versehen.