EGMR Der Beschuldigte bezieht sich im oberinstanzlichen Verfahren auf das EGMR-Urteil Magyar Jeti Zrt gegen Ungarn vom 4. Dezember 2018 (Beschwerde Nr. 11257/16) und bestreitet damit sinngemäss, dass die objektive Tatbestandsvoraussetzung des Verbreitens gegeben sei. Im genannten Entscheid des EGMR wird festgehalten, dass das Posten eines Links nicht ohne Weiteres als persönlichkeitsverletzendes Verbreiten gewertet werden dürfe. Vielmehr sei eine pflichtgemässe Einzelfallbetrachtung massgebend, wobei u.a. zu prüfen sei, ob dem Inhalt beigepflichtet wurde (N 76 f. des Entscheids).