Vielmehr legte er dar, er habe nicht jeden Sachverhalt überprüft. Es sei Usus, dass man auch Texte und Meinungen verlinke, die sich nicht zu 100 % mit den Meinungen des Posters decken würden (pag. 69). Damit versuchte der Beschuldigte eben gerade seine fehlende Verifizierung zu erklären. Diesen Erstaussagen, welche relativ tatnah erfolgten, kommt praxisgemäss im Rahmen der Aussagewürdigung erhöhte Glaubhaftigkeit zu im Vergleich zu späte-