Auch in diesem Zusammenhang hat er sich jedoch stets zurückhaltend und nicht ehrverletzend geäussert. Seine Kommentare erfolgten zudem jeweils nur als Antwort auf Fragen/andere Kommentare, der Beschuldigte wurde nicht von sich aus aktiv. Zudem äusserte sich der Beschuldigte anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung dahingehend, dass er grundsätzlich bereit gewesen wäre, einen Schlussstrich zu ziehen, und dass er die Folgen seines Handelns bedauere (pag.