12 digte gegen diese Annahme vorbringt überzeugt nicht: Seine Aussage, wonach er auch evidenten Schwachsinn poste, dem er sich inhaltlich nicht anschliesse, stellt eine Schutzbehauptung dar (pag. 69). Denn beim inkriminierten Artikel handelt es sich eben gerade nicht um auf den ersten Blick offensichtlich unhaltbare oder erfundene Vorwürfe. Vielmehr erscheint der Artikel als seriös recherchiert, erfolgte aus aktuellem Anlass und nahm Bezug auf der Öffentlichkeit bekannte Tatsachen wie die Verurteilung des Strafklägers 1 im Jahr