nun solidarisch mit dem D.________ sowie mit der Sekte „P.________“ und erklärte, diese Organisationen als Aussteller*innen nicht von der T.________ (Veranstaltung) ausschliessen zu wollen. Gleichzeitig sagte O.________ (Organisation) der veganen Kabarettistin I.________ einen geplanten Solo-Auftritt ab, da diese sich kritisch zur Teilnahme des D.________ an der T.________ (Veranstaltung) in Winterthur geäussert hatte (pag. 17).