Er erinnere sich auch, dass er auf einen Artikel des Strafklägers 1 über die «Macht der Juden» gestossen sei. Er habe auch die Homepage des Strafklägers 2 angeschaut, jedoch keine Distanzierung von den strafbaren Äusserungen gefunden. Mittlerweile stehe auf der Homepage, dass die darauf enthaltenen Artikel nicht verwendet werden dürften ohne Rücksprache, dies sei zum damaligen Zeitpunkt jedoch noch nicht so gewesen (pag. 572). Auf Frage gab der Beschuldigte weiter