Er habe auch die Holocaustrelativierungen durch den Strafkläger 1 gekannt (pag. 569 f.). Der Beschuldigte bestätigte erneut, dass er kein Tierrechtler sei und sich hauptsächlich mit Religionskritik befasse. Auf Vorhalt seiner Antworten auf diverse Kommentare auf Facebook zu den Strafklägern gab er an, er habe nur auf diese Kommentare reagiert und nicht selbst kommentiert (pag. 570). Auf Vorhalt diverser Berichte und Frage, ob er diese vor dem Posten gekannt habe, gab der Verteidiger an, die mit der Berufungserklärung eingereichten Unterlagen habe der Beschuldigte nicht gekannt, sie würden dem Wahrheitsbeweis dienen (pag.