_» kritisiere er in Bezug auf die Ablehnung des Impfens und die Antisemitismusvorwürfe (pag. 568 f.). Auf Frage, welche Recherchen er konkret angestellt habe, gab der Beschuldigte zuerst an, nicht recherchiert zu haben. Nach entsprechendem Hinweis durch seinen Verteidiger führte er aus, dass er die Frage falsch verstanden habe. Er habe das Urteil des Bundesgerichts sowie das Interview des Strafklägers 1 im Thurgauer- oder St. Galler-Tagblatt im Internet gefunden. Er habe auch die Holocaustrelativierungen durch den Strafkläger 1 gekannt (pag.