Der Artikel sei wohl am Vortrag oder zwei Tage zuvor veröffentlicht worden. Er kenne die Urheberschaft oder das Portal hinter dem Artikel nicht (pag. 568). Er habe den Artikel vor seinem Post durchgelesen, aber nicht jede Fussnote oder jeden Link weiter verfolgt. Die Diskussion sei bereits da gewesen. Es sei seine Sache, Dinge anzustossen. Ihm sei es primär um die Vereinigung «P.________» gegangen. Er habe über entsprechendes Vorwissen verfügt. Die Strafkläger seien für ihn kein unbeschriebenes Blatt. Die Sekte «P.________» kritisiere er in Bezug auf die Ablehnung des Impfens und die Antisemitismusvorwürfe (pag.