10. Bestrittener Sachverhalt Bestritten und durch die Kammer in sachverhaltsmässiger Hinsicht zu prüfen sind im Wesentlichen die sogenannten inneren Tatsachen sowie die Frage, welche Recherchen der Beschuldigte vor der angeklagten Tathandlung vorgenommen hat. Bestritten und zu prüfen ist zum einen, mit welcher Absicht der Beschuldigte den Bild-Link zum N.________ (Artikel von H) setzte. In diesem Zusammenhang stellt sich auch die Frage, ob der Beschuldigte dem Artikel beipflichtete bzw. sich diesen zu eigen machte. Der Beschuldigte macht geltend, Anlass für seinen Post sei die Teilnahme der Vereinigung «P.________» an der T.__