Nach dem Gesagten ergibt sich, dass unter dem Gesichtspunkt des Deliktsdatums 12. August 2015 folgende Äusserungen im N.________ (Artikel von H) Gegenstand des vorliegenden Verfahrens sind: - Seite 1: «mehrfach wegen antisemitischer Äusserungen vorbestrafte D.________-Präsident C.________» (pag. 17); - Seite 5: «einer Veranstaltung, an der eine antisemitische Organisation teilnimmt» (pag. 21); - Seite 9: «dass es sich bei der Solidarität O.________ (Organisation) mit dem mehrfach verurteilten Antisemiten C._______