Der Anzeige der Strafkläger vom 17. September 2015 liegt als Beilage 2.1 ein Ausdruck der Publikation von H.________ vom 12. August 2015, total umfassend 36 Seiten, bei (pag. 17 ff.). Ausgedruckt wurden die Publikation sowie die Reaktionen darauf am 6. September 2015. Ab Seite 10 unten (pag. 26) sind die zwischenzeitlich seit dem 12. August 2015 ergangenen Updates enthalten. Diese sind – ausgehend vom Anklagegrundsatz – nicht Gegenstand des vorliegenden Strafverfahrens.