- Anhang S enthält Video-Dokumente zum sogenannten «jüdischen Schächten». Auch die M.________ (Publikation des Strafklägers 2) enthalten Informationsmaterial (inkl. Fotoaufnahmen) zum Schächten. Die Kammer kennt die Natur und Bedeutung des sogenannten Schächtens. Videoaufnahmen, Bildmaterial oder weitergehende Informationen zu Schlachtungen von Tieren sind für die vorliegend zu klärenden Beweis- und Rechtsfragen unerheblich.