- Anhang U enthält eine Aufstellung gerichtlicher Entscheide, welche insofern für die Klärung der vorliegenden Beweisfragen ohne Relevanz sind, als das Gericht in der Würdigung der Beweise frei ist und das Recht von Amtes wegen anzuwenden hat. Eine Bindungswirkung anderer Urteile besteht von Gesetzes wegen nicht.