3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Im Hinblick auf die Berufungsverhandlung vom 10. Januar 2019 wurden von Amtes wegen ein aktueller Strafregisterauszug (pag. 539) sowie ein Bericht über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Beschuldigten (pag. 545 f., 550 f.) eingeholt. Im Weiteren wurde der Beschuldigte in der oberinstanzlichen Verhandlung zur Person und zur Sache einvernommen (pag. 566 ff.). Auch der Strafkläger 1 wurde anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung einvernommen (pag.