1 und 2. Der Vollzug der Geldstrafe wurde aufgeschoben und die Probezeit auf zwei Jahre festgesetzt. Schliesslich verfügte die Vorinstanz die Auferlegung der durch verspätet eingereichte Beweismittel entstandenen Verfahrenskosten von CHF 500.00 an die beiden Strafkläger (pag. 833 f.).