_____ (D.________, nachfolgend: Strafkläger 2) durch Weiterverbreiten der Behauptungen der Strafkläger 1 sei mehrfach wegen antisemitischer Äusserungen vorbestraft bzw. der Strafkläger 1 sei ein mehrfach verurteilter Antisemit sowie der Strafkläger 2 sei eine antisemitische Organisation, ein antisemitischer Verein und ein neonazistischer Tierschutzverein.