__ eingereichten Kostennote vom 22. November 2017 (pag. 304 f.) eine Entschädigung von CHF 7‘635.60 (inkl. Auslagen und MWST) zuzusprechen, zuzüglich der Ausrichtung einer Entschädigung von CHF 320.00 für Fahrspesen des Beschuldigten. Die zugesprochene Entschädigung wird vom Kanton Bern ausgerichtet. Die Entschädigung des obsiegenden Beschuldigten für die Wahrnehmung der Verfahrensrechte vor oberer Instanz wird gemäss der von Rechtsanwältin B.________ eingereichten und für angemessen erachteten Kostennote vom 25. Oktober 2018 (pag. 451 f.) auf CHF 3‘471.60 (inkl. Auslagen und MWST) festgelegt.