31 Infolge fehlender widerrechtlicher Persönlichkeitsverletzung ist die Abweisung der Anträge der Privatklägerin im Zivilpunkt zu bestätigen. Für die Beurteilung des Zivilpunkts sind keine erst- und oberinstanzlichen Kosten auszuscheiden. V. Kosten und Entschädigung 14. Verfahrenskosten