Zur Entfernung sämtlicher Beiträge (Posts) auf den Internetseiten www.facebook.com/E.________ / www.E.________.ch, die den Aufkleber „Für wenige statt für alle wählt C.________; steuerbares Vermögen CHF 12.3 Mio; steuerbares Einkommen CHF 0.-; E.________.ch“ oder Hinweise hierauf beinhalten innert 10 Tagen seit Rechtskraft des Urteils; […] Hinsichtlich des Zivilpunkts kann vollumfänglich auf die Erwägungen der Vorinstanz verwiesen werden. Sie hat den Zivilpunkt ausführlich und sorgfältig begründet (pag. 340 f., S. 24 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung).