Es sei festzustellen, dass A.________ durch die Aufkleberaktion vom .________.2015 in allen Zeitungen Berner Zeitung/ Bund inkl. deren Regionalausgaben („Für wenige statt für alle wählt C.________; steuerbares Vermögen CHF 12.3 Mio; steuerbares Einkommen CHF 0.-; E.________.ch“) sowie dem Aufschalten und aufgeschaltet lassen des nämlichen Aufklebers auf den Internetseiten www.facebook.com/E.________ / www.E.________.ch die Persönlichkeit von C.________ widerrechtlich verletzt hat;