30 Gesamtzusammenhang mit dem zuvor erschienenen Artikel der „Weltwoche“ und der damals bereits erfolgten medialen Berichterstattung sowie der aufgrund des Aufklebers erstellten Medienerzeugnisse verstanden werden. Der Aufkleber wurde immer in Bezug zum Einkauf in die Pensionskasse des Ehemannes der Privatklägerin und dem daraus resultierenden steuerbaren Einkommen von CHF 0.00 für das Jahr 2011 gesetzt. Es wurde nicht die Ehre der Privatklägerin als Privatperson, sondern ihr Verhalten als Politikerin kritisiert.