Fest steht, dass die jeweiligen Reaktionen eine gewisse Bandbreite abgedeckt haben dürften. Diese reicht von der fehlenden Kenntnisnahme hin bis zur Empörung. Die blosse Empörung reicht für die Annahme des Vorwurfs eines strafbaren Verhaltens jedoch nicht aus. Ferner ist darauf hinzuweisen, dass der Aufkleber dem breiten Publikum in einem bereits bekannten Kontext präsentiert wurde. Denn auch der damals publizierte „Weltwoche“-Artikel und die darauf erfolgte mediale Berichterstattung erreichten bereits ein weitaus grösseres Publikum als die reine Leserschaft der Weltwoche.