337, S. 21 der Urteilsbegründung). Beweiswürdigend wurde festgehalten, dass jene, die den Aufkleber lasen und das Anti-Wahlinserat erkannten, sodann aufgrund des noch gleichentags mit dem Beschuldigten geführten Interviews und aufgrund der am Folgetag in den gleichen Zeitungen publizierten Artikel sowohl auf die Urheberschaft als auch auf den Hintergrund der Aktion hingewiesen wurden. Diese Artikel haben Bezug auf die Geschehnissen ab .________ 2014 sowie die von der Privatklägerin 2011 vorgenommenen Steueroptimierung genommen, so dass auch die Leserschaft den Kontext herstellen und den Aufkleber entsprechend einordnen konnte. Der Aufkleber führte zwei Zahlen