Weitere Reaktionen sind durchaus vorstellbar. Die Vorinstanz hat sich im angefochtenen Urteil eingehendend mit den Alternativszenarien auseinandergesetzt. Dabei hätten wohl einige Personen gesagt, dass sie die Privatklägerin gar nicht kennen würden. Wieder andere hätten den Bezug zur Enthüllung im Vorjahr gemacht. Einige hätten interpretiert, dass die Privatklägerin aktuell über kein steuerbares Einkommen verfüge, dafür aber über Millionen auf dem Konto (pag. 337, S. 21 der Urteilsbegründung).