Weiter kann angenommen werden, dass sich ein Teil der Leserschaft nicht weiter für Politik interessiert, die V.________(politische Partei) nicht unterstützen und die Privatklägerin so oder anders nicht wählen würde. Da die Anti-Wahlempfehlung erst bei genauerem Hinsehen zu erkennen war, hat ein Teil der Leserschaft die wahre Botschaft des Aufklebers vermutlich gar nicht erst zur Kenntnis genommen. Dasselbe muss für den Grossteil der Laufkundschaft gelten. Diese vermag erkannt zu haben, dass auf den Zeitungen ein Aufkleber in Form eines Wahlinserats angebracht ist, diesem aber vor den anstehenden Wahlen nicht weiter Bedeutung zugemessen zu haben.