Der damit gemachte Vorwurf ist moralischer Art. Der Leser sollte kurz vor den Wahlen nochmals darauf hingewiesen werden, dass sich die Privatklägerin als Politikerin gegen die Pauschalbesteuerung, die Steueroptimierung und generell gegen Steuersparer stark machte, im Jahr 2011 aber durch den Einkauf ihres Ehemannes in die Pensionskasse als Privatperson selber Steuern gespart bzw. optimiert hat. Der Aufkleber und die gesamte Werbekampagne richteten sich einzig gegen die Privatklägerin als Politikerin und wurden im politischen Wahlkampf lanciert. Damit ist eine strafrechtliche Ehrverletzung nur mit grosser Zurückhaltung anzunehmen.