__ aufgeworfene Steueroptimierung, wie sie von der Privatklägern und ihrem Ehemann 2011 vollzogen wurde, im Rahmen der geltenden Steuergesetzte zulässig. Es ging dem Beschuldigten nicht darum, der Privatklägerin ein strafbares Verhalten vorzuwerfen, sondern mit der Aufkleberaktion auf ihre sogenannte Doppelmoral hinzuweisen. Die Doppelmoral bestand darin, dass die Privatklägerin poli-