173). Der Aufkleber beinhaltet den Slogan «Für wenige statt für alle», die anschliessende Aufforderung «wählt C.________» und die Information «steuerbares Vermögen CHF 12.3 Mio., steuerbares Einkommen CHF 0.-» sowie den abschliessenden Hinweis auf die Internetseite «E.________.ch». Das Beweisergebnis bietet keine Grundlage dafür, aus dem Inhalt des Aufklebers ein strafbares Verhalten der Privatklägerin herauszulesen. Im Gegenteil ist die vom Beschuldigten und der E.________ aufgeworfene Steueroptimierung, wie sie von der Privatklägern und ihrem Ehemann 2011 vollzogen wurde, im Rahmen der geltenden Steuergesetzte zulässig.