Damit waren genügend Angaben zur Urheberschaft vorhanden und über diese hätten ohne grossen Aufwand weitere Informationen eingeholt werden können. Aus diesen Gründen steht hinter der abgedruckten Internetseite nicht nur die Facebook-Seite der E.________, sondern auch konkret die Person des Beschuldigten, womit die Aufkleberaktion nicht nur im Rahmen einer politischen Auseinandersetzung, sondern auch nicht anonym geführt wurde. Der Beschuldigte bekannte sich auch zur Aktion und verantwortete diese. Der Druck und die Publikation in einer Auflage von 164‘000 Stück kosteten CHF 42‘724.80. Wer diese Aktion in welchem Umfang finanzierte, konnte nicht geklärt werden.