__ weitergeleitet wurde. Dieser Facebook-Seite können weitere Informationen (Adresse, Verweis auf Internetseite www.E.________.ch, politische Organisation) zur E.________ entnommen werden. Halterin der Domain E.________.ch ist die E.________, A.________, Z.________ AG an der auf der Facebook Seite genannten Adresse (.________ (Strasse), G.________). Hinter dieser Domain steht neben der E.________ auch der Beschuldigte. Damit waren genügend Angaben zur Urheberschaft vorhanden und über diese hätten ohne grossen Aufwand weitere Informationen eingeholt werden können.