Es ging den Initianten der Aufkleberaktion darum, darauf aufmerksam zu machen, dass das steuerbare Einkommen infolge Steueroptimierung bei CHF 0.00 lag. Der Beschuldigte berief sich sodann jeweils darauf, nicht mehr veröffentlicht zu haben, als was die Privatklägerin selbst schon bestätigt gehabt habe. 13.3 Fazit Beweiswürdigung und Beweisergebnis