24 Privatklägerin in diesem Jahr Steuern bezahlte oder nicht, kann dem Aufkleber nicht entnommen werden. Das erwähnte steuerbare Einkommen entsprach dem steuerbaren Einkommen 2011. Das genannte steuerbare Vermögen lag etwas tiefer als der rechtskräftig veranlagte Betrag. Es ging den Initianten der Aufkleberaktion darum, darauf aufmerksam zu machen, dass das steuerbare Einkommen infolge Steueroptimierung bei CHF 0.00 lag.