Im Zentrum der Aktion standen damit die von der Privatklägerin vorgenommene Steueroptimierung und die damit einhergehende Doppelmoral. Der Beschuldigte bezeichnete dieses Vorgehen denn auch als legales Verhalten. Gesamthaft betrachtet lagen der Schwerpunkt und das klare Ziel der Aufkleberaktion im Hinweis auf die Doppelmoral, was auch aus dem Kontext der in den Folgetagen publizierten Medienerzeugnissen und dem Bezug zum „Weltwoche“-Artikel hervorgeht. Deshalb stand die effektive Begleichung von Steuern nicht im Fokus. Dem Aufkleber sind zwei Zahlen zu entnehmen; das steuerbare Einkommen und das steuerbare Vermögen. Ob die