Dass sich der Beschuldigte gegenüber der Staatsanwaltschaft in der Jahreszahl vertan und das Jahr 2013 statt 2011 nannte, ist nicht zu seinem Nachteil auszulegen. Ziel der Aktion war offensichtlich die von der „Weltwoche“ bereits aufgeworfene Frage der Doppelmoral erneut zu thematisieren und die Leserschaft darauf aufmerksam zu machen, dass die Privatklägerin als Privatperson offenbar entgegen ihren politischen Ansichten zur Steueroptimierung handelte. Zwar trifft es zu, dass der Beschuldigte gegenüber der Staatsanwaltschaft aussagte, die Privatklägerin zahle keine Steuern.