Anlässlich der Pressekonferenz habe diese ausgeführt, es sei richtig, dass sie im besagten Jahr Steuern optimiert habe. Mehr hätten sie nicht gesagt. Sie hätten nicht behauptet, dass sie 2015 Steuern optimiert habe (pag. 64, Z. 221 u. 224-226). Er sei sich keiner Schuld bewusst. Auf Vorhalt der Übersicht der „Berner Zeitung“ vom .________ 2015 betreffend die Steuerdaten von allen Berner X.________ führte der Beschuldigte aus, dass die Privatklägerin 2013 keine Steuern bezahlt habe. Nach erneuter Durchsicht der Tabelle korrigierte sich der Beschuldigte und führte aus, dass sie 2011 keine Steuern bezahlt habe.